Version 2026-07-16 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der B2B-Vermittlungsplattform KapaMatch KapaMatch vermittelt Geschäftskontakte und wird nicht Vertragspartner des vermittelten Baustelleneinsatzes. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer. 1. Betreiber und Geltungsbereich Betreiber der Plattform KapaMatch ist Mario Supper, Statteggerstraße 37/1, 8045 Graz, Österreich, nachfolgend „KapaMatch“. Diese AGB regeln die Nutzung der Website, die Anlage und Prüfung von Firmenkonten, die Veröffentlichung von Aufträgen sowie die Vermittlung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen und sonstige rechtsfähige Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Verbraucher dürfen die Plattform nicht verwenden. Mit der Firmenanlage bestätigt der Nutzer seine Unternehmereigenschaft und Vertretungsmacht. 2. Begriffe „Auftraggeber“ ist das Unternehmen, das einen Bedarf an Fahrzeugen, Transport- oder Maschinenleistungen veröffentlicht. „Auftragnehmer“ ist das Unternehmen, insbesondere ein Frächter oder Maschinenunternehmen, das einen Auftrag bucht. „Buchung“ ist die über die Plattform verbindlich erklärte Annahme eines Auftrags nach bestätigter Vermittlungsgebühr. 3. Registrierung, Prüfung und Freischaltung Für die Nutzung geschützter Funktionen sind ein Benutzerkonto, ein vollständiges Firmenprofil und die Annahme der jeweils aktuellen AGB erforderlich. Angaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht mit unberechtigten Personen geteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, Vermittlung oder dauerhafte Nutzung. KapaMatch darf eine Freischaltung insbesondere bei unvollständigen oder nicht überprüfbaren Angaben, fehlender Unternehmereigenschaft, fehlenden Berechtigungen, Sicherheitsbedenken, früheren Pflichtverletzungen oder begründeten Zweifeln an Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit verweigern. Eine Freischaltung kann später aufgehoben werden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Die Prüfung durch KapaMatch ist eine Plausibilitätsprüfung und keine Garantie für Bonität, Gewerbeberechtigung, fachliche Eignung oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 4. Rolle von KapaMatch und vermittelter Vertrag KapaMatch stellt die technische Vermittlungsplattform zur Verfügung. KapaMatch ist weder Auftraggeber noch Auftragnehmer, Frächter, Frachtführer, Vermieter, Arbeitskräfteüberlasser oder Vertreter eines Nutzers. Der Vertrag über den konkreten Einsatz kommt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Diese Unternehmen sind selbst für Durchführung, Abrechnung, Steuern, Versicherungen, Genehmigungen, gesetzliche Vorschriften und die Durchsetzung ihrer Ansprüche verantwortlich. KapaMatch übernimmt kein Inkasso für die eigentliche Einsatzleistung. 5. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, Auftrag, Einsatzort, Zeitraum und Anforderungen richtig und vollständig anzugeben, eine sichere und rechtlich zulässige Zufahrt sowie geeignete Einsatzbedingungen bereitzustellen, notwendige Einweisungen, Ansprechpartner und Baustelleninformationen rechtzeitig bereitzustellen, den vereinbarten Nettostundenpreis, Umsatzsteuer und ausdrücklich vereinbarte Nebenkosten zu bezahlen, den garantierten Mindesteinsatz von acht Regiestunden einzuhalten und Ausfälle, Änderungen und Sicherheitsrisiken unverzüglich mitzuteilen. 6. Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, nur tatsächlich verfügbare und geeignete Kapazitäten verbindlich zu buchen, zum vereinbarten Zeitpunkt mit geeignetem Fahrzeug, geeigneter Maschine und qualifiziertem Personal zu erscheinen, alle Gewerbe-, Verkehrs-, Transport-, Arbeits-, Sicherheits- und Versicherungsvorschriften einzuhalten, Fahrzeuge und Maschinen in verkehrs- und betriebssicherem Zustand bereitzustellen, erkennbare Abweichungen oder Verspätungen unverzüglich mitzuteilen und die Einsatzleistung ordnungsgemäß und nachvollziehbar abzurechnen. Die verbindliche Bestätigung der Anforderungen gilt auch, wenn kein gespeichertes Fahrzeug ausgewählt wurde. 7. Buchungsablauf und Vertragsschluss Veröffentlichte Aufträge zeigen zunächst nur die für eine Einsatzentscheidung notwendigen Angaben. Genaue Adresse und Kontaktdaten bleiben geschützt. Der Auftragnehmer bestätigt Fahrzeug- beziehungsweise Maschinenverfügbarkeit und Anforderungen. Danach wird der Auftrag grundsätzlich zehn Minuten zur Zahlung der Vermittlungsgebühr reserviert. Mit bestätigter Zahlung werden Buchung und vermittelter Einsatzvertrag verbindlich und die Kontaktdaten freigegeben. Die bei der Buchung angezeigten Auftragsdaten, Preise, Anforderungen, Gebühr und AGB-Version werden gespeichert. Bis zur endgültigen Bestätigung können Eingabefehler durch Zurückgehen und Ändern korrigiert werden. Vertragssprache ist Deutsch. 8. Einsatzpreis und acht Regiestunden Der im Auftrag ausgewiesene Stundenpreis ist ein Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein verbindlich gebuchter Einsatz umfasst mindestens acht Regiestunden. Wird ein ordnungsgemäß bereitgestelltes Fahrzeug oder eine Maschine vom Auftraggeber nicht, verspätet oder kürzer als acht Stunden eingesetzt, bleiben grundsätzlich acht Stunden geschuldet. Vom Auftraggeber verursachte und dem Auftragnehmer nicht zurechenbare Wartezeiten zählen als Einsatzzeit. Anfahrt, Maut, Zuschläge und sonstige Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Auftrag oder nachweislich zusätzlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer rechnet die Einsatzleistung direkt mit dem Auftraggeber ab. Das vom Auftraggeber im Auftrag angegebene Zahlungsziel beginnt mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber. Es wird vor der Buchung angezeigt und als Bestandteil der Buchung gespeichert. Der Auftraggeber ist an dieses Zahlungsziel gebunden. KapaMatch erstellt, prüft und versendet keine Rechnungen für den Baustelleneinsatz, überwacht keine Regiestunden und führt kein Inkasso für den Auftragnehmer durch. Rechnungsinhalt, Rechnungsversand, Zahlungsabwicklung, Mahnung und eine allfällige gerichtliche Durchsetzung liegen ausschließlich bei Auftraggeber und Auftragnehmer. 9. Vermittlungsgebühr Für die erfolgreiche Vermittlung bezahlt der Auftragnehmer die vor der Buchung angezeigte Vermittlungsgebühr an KapaMatch. Sie wird netto zuzüglich der ausgewiesenen Umsatzsteuer verrechnet und bei der Buchung gespeichert. Spätere Preisänderungen gelten nicht rückwirkend. Die Gebühr ist mit bestätigter Buchung und Freigabe der Kontaktdaten verdient. Eine Rückerstattung kommt insbesondere bei nachgewiesener Absage durch den Auftraggeber vor Einsatzbeginn, ungültigen Auftragsdaten oder einem von KapaMatch verursachten technischen Fehler in Betracht. Bei Absage, Nichterscheinen oder fehlender Eignung des Auftragnehmers besteht kein Erstattungsanspruch. 10. Stornierung und höhere Gewalt Ungebuchte Aufträge können vom Auftraggeber beendet werden. Nach verbindlicher Buchung ist eine Stornierung unverzüglich über die Plattform zu beantragen und zu begründen. Der Antrag allein beseitigt bestehende Pflichten nicht. Bei einer vom Auftraggeber verursachten Absage bleibt der garantierte Mindesteinsatz von acht Regiestunden geschuldet, sofern der Auftragnehmer leistungsbereit war. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer zustimmt oder die Leistung aufgrund nachgewiesener höherer Gewalt objektiv unmöglich ist. Fälle höherer Gewalt werden anhand der Umstände und Nachweise geprüft; bloße wirtschaftliche Unzweckmäßigkeit oder fehlende Disposition gelten nicht als höhere Gewalt. 11. Nichterscheinen, Nichtzahlung und Sperren Erscheint ein Auftragnehmer ohne rechtzeitig mitgeteilten und nachgewiesenen entschuldbaren Grund nicht zum verbindlich gebuchten Einsatz, wird sein Firmenkonto nach Bestätigung des Verstoßes zumindest vorübergehend gesperrt. Die Vermittlungsgebühr wird nicht erstattet. Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist eine unbefristete Sperre zulässig. Hält ein Auftraggeber den vereinbarten Preis, das im Auftrag angegebene Zahlungsziel oder den garantierten Mindesteinsatz von acht Regiestunden nicht ein, kann der Auftragnehmer eine schriftliche Beschwerde bei KapaMatch einreichen. Eine Beschwerde bewirkt keine automatische Sperre und ersetzt weder Mahnung noch gerichtliche Durchsetzung. KapaMatch prüft die vorgelegten Informationen und entscheidet anschließend nach eigenem Ermessen manuell, ob das Firmenkonto zum Schutz weiterer Nutzer vorübergehend oder dauerhaft gesperrt wird. Vor einer endgültigen nachteiligen Entscheidung werden die verfügbaren Nachweise geprüft und dem betroffenen Unternehmen wird grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bei dringenden Sicherheits-, Betrugs- oder Wiederholungsgefahren darf KapaMatch den Zugang vorläufig sofort einschränken. Die Entscheidung und ihr wesentlicher Grund werden dokumentiert. Eine Überprüfung kann beim Support beantragt werden. 12. Beschwerden und Nachweise Probleme sind wahrheitsgemäß und möglichst zeitnah schriftlich über die Plattform zu melden. Als Nachweise können insbesondere Buchungsdaten, Rechnungen, Mahnungen, Einsatzaufzeichnungen, Lieferscheine, Zeitnachweise, Fotos und Kommunikation der Parteien herangezogen werden. Bewusst falsche Meldungen, manipulierte Nachweise oder missbräuchliche Beschwerden sind selbst schwere Pflichtverletzungen. KapaMatch kann den Sachverhalt moderieren und Plattformmaßnahmen treffen, entscheidet aber nicht rechtskräftig über zivilrechtliche Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche zwischen den Unternehmen. 13. Nutzerinhalte und Moderation Nutzer bleiben für ihre Inhalte verantwortlich. Unzulässig sind insbesondere falsche, irreführende, rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte sowie Schadsoftware und automatisiertes Auslesen. KapaMatch darf Inhalte prüfen, zurückstellen, berichtigen lassen, in ihrer Sichtbarkeit einschränken oder entfernen. Der Nutzer räumt KapaMatch für die Vertragsdauer ein einfaches, räumlich auf den Plattformbetrieb beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Speicherung, Darstellung und Vermittlung erforderlich ist. Eine Verwendung zu anderen Werbezwecken bedarf einer gesonderten Grundlage. 14. Umgehungs- und Missbrauchsverbot Unzulässig sind insbesondere Scheinaufträge, Scheinbuchungen, Mehrfachkonten, Identitätstäuschung, Manipulation von Bewertungen oder Nachweisen sowie die gezielte Umgehung der Vermittlungsgebühr nach einer über KapaMatch hergestellten Vermittlung. Verstöße können zur Löschung von Inhalten, Verwarnung, Sperre und Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche führen. 15. Verfügbarkeit und Änderungen KapaMatch bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, bestimmte Auftragsanzahl oder erfolgreichen Abschluss. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technisch notwendige Änderungen sind zulässig. Wesentliche Änderungen der AGB werden den Nutzern in geeigneter Form mitgeteilt. 16. Haftung KapaMatch haftet nicht für Richtigkeit fremder Angaben, Bonität, Eignung, Verfügbarkeit, Verhalten oder Leistung der Nutzer und nicht für Schäden aus dem unmittelbar zwischen den Unternehmen geschlossenen Einsatzvertrag. Für eigene Schäden haftet KapaMatch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt. 17. Datenschutz Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. Kontaktdaten eines Auftrags dürfen nur zur Durchführung der konkreten Buchung genutzt und nicht unberechtigt weitergegeben oder für fremde Werbung verwendet werden. 18. Laufzeit und Beendigung Das Plattformverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Nutzer durch Löschung beziehungsweise schriftlichen Beendigungswunsch beendet werden, soweit keine offenen Buchungen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. KapaMatch darf bei wichtigem Grund fristlos kündigen oder sperren. Bereits geschlossene Buchungen, Zahlungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. 20. Schlussbestimmungen Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gehen für deren Einsatzvertrag diesen AGB vor, ändern aber nicht das Vertragsverhältnis zu KapaMatch. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Stand und Vertragsversion: 2026-07-16