Version 2026-07-17.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der B2B-Vermittlungsplattform KapaMatch KapaMatch vermittelt Geschäftskontakte und wird nicht Vertragspartner des vermittelten Baustelleneinsatzes. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer. 1. Betreiber und Geltungsbereich Betreiber der Plattform KapaMatch ist Mario Supper, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung KapaMatch, Statteggerstraße 37/1, 8045 Graz, Österreich, nachfolgend „KapaMatch“. Diese AGB regeln die Nutzung der Website, die Anlage und Prüfung von Firmenkonten, die Veröffentlichung von Aufträgen sowie die Vermittlung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen und sonstige rechtsfähige Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Verbraucher dürfen die Plattform nicht verwenden. Mit der Firmenanlage bestätigt der Nutzer seine Unternehmereigenschaft und Vertretungsmacht. 2. Begriffe „Auftraggeber“ ist das Unternehmen, das einen Bedarf an Fahrzeugen, Transport- oder Maschinenleistungen veröffentlicht. „Auftragnehmer“ ist das Unternehmen, insbesondere ein Frächter oder Maschinenunternehmen, das einen Auftrag bucht. „Buchung“ ist die über die Plattform verbindlich erklärte Annahme eines Auftrags nach bestätigter Vermittlungsgebühr. 3. Registrierung, Prüfung und Freischaltung Für die Nutzung geschützter Funktionen sind ein Benutzerkonto, ein vollständiges Firmenprofil und die Annahme der jeweils aktuellen AGB erforderlich. Angaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht mit unberechtigten Personen geteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, Vermittlung oder dauerhafte Nutzung. KapaMatch darf eine Freischaltung insbesondere bei unvollständigen oder nicht überprüfbaren Angaben, fehlender Unternehmereigenschaft, fehlenden Berechtigungen, Sicherheitsbedenken, früheren Pflichtverletzungen oder begründeten Zweifeln an Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit verweigern. Eine Freischaltung kann später aufgehoben werden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Die Prüfung durch KapaMatch ist eine Plausibilitätsprüfung und keine Garantie für Bonität, Gewerbeberechtigung, fachliche Eignung oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung. KapaMatch führt vor einer Buchung keine verpflichtende laufende KSV1870- oder gleichwertige Bonitätsprüfung jedes Auftraggebers durch und übernimmt weder das Ausfallsrisiko noch eine Zahlungsgarantie für dessen Verbindlichkeiten. 4. Rolle von KapaMatch und vermittelter Vertrag KapaMatch stellt die technische Vermittlungsplattform zur Verfügung. KapaMatch ist weder Auftraggeber noch Auftragnehmer, Frächter, Frachtführer, Vermieter, Arbeitskräfteüberlasser oder Vertreter eines Nutzers. Der Vertrag über den konkreten Einsatz kommt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Diese Unternehmen sind selbst für Durchführung, Abrechnung, Steuern, Versicherungen, Genehmigungen, gesetzliche Vorschriften und die Durchsetzung ihrer Ansprüche verantwortlich. KapaMatch übernimmt kein Inkasso für die eigentliche Einsatzleistung. Nimmt ein Nutzer den vermittelten Einsatz nicht, verspätet oder nicht wie vereinbart an oder führt er ihn nicht ordnungsgemäß durch, ist dies eine Pflichtverletzung aus dem unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Einsatzvertrag. Ansprüche auf Einsatzentgelt, Stillstands-, Anfahrts-, Personal-, Ersatzfahrzeug- oder Ersatzmaschinenkosten sowie sonstigen Schadenersatz sind ausschließlich zwischen diesen Unternehmen zu klären. 5. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, Auftrag, Einsatzort, Zeitraum und Anforderungen richtig und vollständig anzugeben, eine sichere und rechtlich zulässige Zufahrt sowie geeignete Einsatzbedingungen bereitzustellen, notwendige Einweisungen, Ansprechpartner und Baustelleninformationen rechtzeitig bereitzustellen, den vereinbarten Nettostundenpreis, Umsatzsteuer und ausdrücklich vereinbarte Nebenkosten zu bezahlen, den garantierten Mindesteinsatz von acht Regiestunden einzuhalten und Ausfälle, Änderungen und Sicherheitsrisiken unverzüglich mitzuteilen. 6. Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, nur tatsächlich verfügbare und geeignete Kapazitäten verbindlich zu buchen, zum vereinbarten Zeitpunkt mit geeignetem Fahrzeug, geeigneter Maschine und qualifiziertem Personal zu erscheinen, alle Gewerbe-, Verkehrs-, Transport-, Arbeits-, Sicherheits- und Versicherungsvorschriften einzuhalten, Fahrzeuge und Maschinen in verkehrs- und betriebssicherem Zustand bereitzustellen, erkennbare Abweichungen oder Verspätungen unverzüglich mitzuteilen und die Einsatzleistung ordnungsgemäß und nachvollziehbar abzurechnen. Der Auftragnehmer bestätigt vor der Reservierung verbindlich, dass eine geeignete Kapazität verfügbar ist und sämtliche dargestellten Anforderungen erfüllt werden. 7. Buchungsablauf und Vertragsschluss Veröffentlichte Aufträge zeigen zunächst nur die für eine Einsatzentscheidung notwendigen Angaben. Genaue Adresse und Kontaktdaten bleiben geschützt. Der Auftragnehmer bestätigt Fahrzeug- beziehungsweise Maschinenverfügbarkeit und Anforderungen. Danach wird der Auftrag grundsätzlich zehn Minuten zur Zahlung der Vermittlungsgebühr reserviert. Mit bestätigter Zahlung werden Buchung und vermittelter Einsatzvertrag verbindlich und die Kontaktdaten freigegeben. Die bei der Buchung angezeigten Auftragsdaten, Preise, Anforderungen, Gebühr und AGB-Version werden gespeichert. Bis zur endgültigen Bestätigung können Eingabefehler durch Zurückgehen und Ändern korrigiert werden. Vertragssprache ist Deutsch. 8. Einsatzpreis und acht Regiestunden Der im Auftrag ausgewiesene Stundenpreis ist ein Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein verbindlich gebuchter Einsatz umfasst mindestens acht Regiestunden. Wird ein ordnungsgemäß bereitgestelltes Fahrzeug oder eine Maschine vom Auftraggeber nicht, verspätet oder kürzer als acht Stunden eingesetzt, bleiben grundsätzlich acht Stunden geschuldet. Der garantierte Mindesteinsatz gilt einmal je verbindlicher Buchung. Er ist mit der Leistung beziehungsweise Vergütung der ersten acht Regiestunden erfüllt. Wird das Fahrzeug oder die Maschine an einem Folgetag für weniger als acht Stunden benötigt, entsteht dadurch keine weitere Acht-Stunden-Garantie. Für Folgetage werden die tatsächlich geleisteten Stunden verrechnet, sofern Auftraggeber und Auftragnehmer nicht nachweislich eine zusätzliche Mindestdauer vereinbaren. Vom Auftraggeber verursachte und dem Auftragnehmer nicht zurechenbare Wartezeiten zählen als Einsatzzeit. Anfahrt, Maut, Zuschläge und sonstige Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Auftrag oder nachweislich zusätzlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer rechnet die Einsatzleistung direkt mit dem Auftraggeber ab. Das vom Auftraggeber im Auftrag angegebene Zahlungsziel beginnt mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber. Es wird vor der Buchung angezeigt und als Bestandteil der Buchung gespeichert. Der Auftraggeber ist an dieses Zahlungsziel gebunden. KapaMatch erstellt, prüft und versendet keine Rechnungen für den Baustelleneinsatz, überwacht keine Regiestunden und führt kein Inkasso für den Auftragnehmer durch. Rechnungsinhalt, Rechnungsversand, Zahlungsabwicklung, Mahnung und eine allfällige gerichtliche Durchsetzung liegen ausschließlich bei Auftraggeber und Auftragnehmer. 9. Vermittlungsgebühr Für die erfolgreiche Vermittlung bezahlt der Auftragnehmer die vor der Buchung angezeigte Vermittlungsgebühr an KapaMatch. Sie wird netto zuzüglich der ausgewiesenen Umsatzsteuer verrechnet und bei der Buchung gespeichert. Spätere Preisänderungen gelten nicht rückwirkend. Die Gebühr ist mit bestätigter Buchung und Freigabe der Kontaktdaten verdient. Sagt der Auftraggeber den verbindlich gebuchten Einsatz gleich aus welchem Grund ab oder schickt er den leistungsbereiten Auftragnehmer vor Ablauf des garantierten Mindesteinsatzes nach Hause, erhält der Auftragnehmer nach Bestätigung des Vorfalls durch KapaMatch 100 Prozent der an KapaMatch bezahlten Vermittlungsgebühr zurück. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel; Bearbeitungszeiten des Zahlungsanbieters bleiben vorbehalten. Stellt der Auftragnehmer erst nach der verbindlichen Buchung durch eine aktuelle KSV1870-Auskunft oder einen gleichwertigen verlässlichen Nachweis fest, dass der Auftraggeber zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erhält der Auftragnehmer nach Vorlage und manueller Bestätigung des Nachweises ebenfalls 100 Prozent der an KapaMatch bezahlten Vermittlungsgebühr zurück. Eine bloß ungünstige Bonitätsbewertung, ein erhöhtes Ausfallrisiko, Zahlungsverzug in einem anderen Geschäftsfall oder eine nicht belegte Vermutung reichen dafür nicht aus. Die Rückerstattung der Vermittlungsgebühr berührt den Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Bezahlung des garantierten Mindesteinsatzes nicht. Bei Absage, Nichterscheinen oder fehlender Eignung des Auftragnehmers besteht kein Erstattungsanspruch. Die vollständige Rückerstattung der Vermittlungsgebühr ist die einzige von KapaMatch wegen einer durch einen Nutzer verursachten Absage, Nichtannahme, verspäteten Annahme oder vertragswidrigen Verkürzung des Einsatzes geschuldete finanzielle Leistung. KapaMatch ersetzt insbesondere keine Einsatz-, Stillstands-, Anfahrts-, Personal-, Ersatzfahrzeug-, Ersatzmaschinen- oder sonstigen Folge- und Vermögensschäden und keinen entgangenen Gewinn. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bleiben davon unberührt. Auch im Fall einer nachgewiesenen Zahlungsunfähigkeit ist die Rückerstattung der Vermittlungsgebühr die einzige von KapaMatch geschuldete finanzielle Leistung. Insbesondere werden die Kosten der KSV1870- oder sonstigen Bonitätsauskunft, offene Einsatzrechnungen, Forderungsausfälle, Inkasso-, Rechtsverfolgungs- oder sonstige Folgekosten nicht von KapaMatch ersetzt. 10. Stornierung und höhere Gewalt Ungebuchte Aufträge können vom Auftraggeber beendet werden. Nach verbindlicher Buchung ist eine Stornierung unverzüglich über die Plattform zu beantragen und zu begründen. Der Antrag allein beseitigt bestehende Pflichten nicht. Bei einer vom Auftraggeber verursachten Absage oder einer von ihm angeordneten vorzeitigen Beendigung des Einsatzes bleibt der garantierte Mindesteinsatz von acht Regiestunden geschuldet, sofern der Auftragnehmer leistungsbereit war. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer zustimmt oder die Leistung aufgrund nachgewiesener höherer Gewalt objektiv unmöglich ist. Fälle höherer Gewalt werden anhand der Umstände und Nachweise geprüft; bloße wirtschaftliche Unzweckmäßigkeit oder fehlende Disposition gelten nicht als höhere Gewalt. Bei einem nach Abschnitt 9 ausreichend nachgewiesenen Insolvenz- oder Zahlungsunfähigkeitsfall darf der Auftragnehmer den noch nicht begonnenen Einsatz beenden, ohne dass dies als von ihm verursachte Absage oder Nichterscheinen gilt. Bereits entstandene Ansprüche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bleiben davon unberührt. 11. Nichterscheinen, Nichtzahlung und Sperren Erscheint ein Auftragnehmer ohne rechtzeitig mitgeteilten und nachgewiesenen entschuldbaren Grund nicht zum verbindlich gebuchten Einsatz, wird sein Firmenkonto nach Bestätigung des Verstoßes zumindest vorübergehend gesperrt. Die Vermittlungsgebühr wird nicht erstattet. Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist eine unbefristete Sperre zulässig. Hält ein Auftraggeber den vereinbarten Preis, das im Auftrag angegebene Zahlungsziel oder den garantierten Mindesteinsatz von acht Regiestunden nicht ein, kann der Auftragnehmer eine schriftliche Beschwerde bei KapaMatch einreichen. Eine Beschwerde bewirkt keine automatische Sperre und ersetzt weder Mahnung noch gerichtliche Durchsetzung. KapaMatch prüft die vorgelegten Informationen und entscheidet anschließend nach eigenem Ermessen manuell, ob das Firmenkonto zum Schutz weiterer Nutzer vorübergehend oder dauerhaft gesperrt wird. Eine nach Prüfung bestätigte Absage nach verbindlicher Buchung oder ein bestätigtes vorzeitiges Heimschicken wird als schwere Verwarnung für den Auftraggeber dokumentiert. KapaMatch kann das Firmenkonto insbesondere bei einem schweren oder wiederholten Verstoß vorübergehend oder dauerhaft sperren. Die Vermittlungsgebühr wird dem Auftragnehmer in diesen Fällen gemäß Abschnitt 9 vollständig erstattet. Wird die Zahlungsunfähigkeit eines Auftraggebers nach einer Buchung ausreichend nachgewiesen, kann KapaMatch dessen Konto zum Schutz weiterer Auftragnehmer unverzüglich für neue Ausschreibungen und Buchungen sperren. Die Sperre ist eine Schutzmaßnahme der Plattform und keine rechtsverbindliche Feststellung über sämtliche Forderungen oder die endgültige wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Vor einer endgültigen nachteiligen Entscheidung werden die verfügbaren Nachweise geprüft und dem betroffenen Unternehmen wird grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bei dringenden Sicherheits-, Betrugs- oder Wiederholungsgefahren darf KapaMatch den Zugang vorläufig sofort einschränken. Die Entscheidung und ihr wesentlicher Grund werden dokumentiert. Eine Überprüfung kann beim Support beantragt werden. 12. Beschwerden und Nachweise Probleme sind wahrheitsgemäß und möglichst zeitnah schriftlich über die Plattform zu melden. Als Nachweise können insbesondere Buchungsdaten, Rechnungen, Mahnungen, Einsatzaufzeichnungen, Lieferscheine, Zeitnachweise, Fotos und Kommunikation der Parteien herangezogen werden. Bewusst falsche Meldungen, manipulierte Nachweise oder missbräuchliche Beschwerden sind selbst schwere Pflichtverletzungen. KapaMatch kann den Sachverhalt moderieren und Plattformmaßnahmen treffen, entscheidet aber nicht rechtskräftig über zivilrechtliche Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche zwischen den Unternehmen. 13. Nutzerinhalte und Moderation Nutzer bleiben für ihre Inhalte verantwortlich. Unzulässig sind insbesondere falsche, irreführende, rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte sowie Schadsoftware und automatisiertes Auslesen. KapaMatch darf Inhalte prüfen, zurückstellen, berichtigen lassen, in ihrer Sichtbarkeit einschränken oder entfernen. Der Nutzer räumt KapaMatch für die Vertragsdauer ein einfaches, räumlich auf den Plattformbetrieb beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Speicherung, Darstellung und Vermittlung erforderlich ist. Eine Verwendung zu anderen Werbezwecken bedarf einer gesonderten Grundlage. 14. Umgehungs- und Missbrauchsverbot Unzulässig sind insbesondere Scheinaufträge, Scheinbuchungen, Mehrfachkonten, Identitätstäuschung, Manipulation von Bewertungen oder Nachweisen sowie die gezielte Umgehung der Vermittlungsgebühr nach einer über KapaMatch hergestellten Vermittlung. Verstöße können zur Löschung von Inhalten, Verwarnung, Sperre und Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche führen. 15. Verfügbarkeit und Änderungen KapaMatch bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, bestimmte Auftragsanzahl oder erfolgreichen Abschluss. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technisch notwendige Änderungen sind zulässig. Wesentliche Änderungen der AGB werden den Nutzern in geeigneter Form mitgeteilt. 16. Haftung KapaMatch haftet nicht für Richtigkeit fremder Angaben, Bonität, Eignung, Verfügbarkeit, Verhalten oder Leistung der Nutzer und nicht für Schäden aus dem unmittelbar zwischen den Unternehmen geschlossenen Einsatzvertrag. KapaMatch haftet insbesondere nicht dafür, dass ein Auftraggeber bei Buchung oder Fälligkeit zahlungsfähig bleibt, eine Einsatzrechnung bezahlt oder ein späteres Insolvenz- oder Sanierungsverfahren vermeidet. KapaMatch übernimmt keine Forderung, Bürgschaft, Kreditversicherung oder sonstige Zahlungsgarantie. Dies gilt insbesondere für Schäden und Kosten, die entstehen, weil ein vermittelter Auftrag nicht, verspätet, verkürzt oder nicht wie vereinbart angenommen beziehungsweise durchgeführt wird. In diesen Fällen beschränkt sich eine Leistung von KapaMatch auf die in Abschnitt 9 geregelte Rückerstattung der Vermittlungsgebühr. Die Haftung des jeweils vertragsbrüchigen Unternehmens gegenüber seinem Vertragspartner wird dadurch weder ausgeschlossen noch beschränkt. Für eigene Schäden haftet KapaMatch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt. 17. Datenschutz Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. Kontaktdaten eines Auftrags dürfen nur zur Durchführung der konkreten Buchung genutzt und nicht unberechtigt weitergegeben oder für fremde Werbung verwendet werden. 18. Laufzeit und Beendigung Das Plattformverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Nutzer durch Löschung beziehungsweise schriftlichen Beendigungswunsch beendet werden, soweit keine offenen Buchungen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. KapaMatch darf bei wichtigem Grund fristlos kündigen oder sperren. Bereits geschlossene Buchungen, Zahlungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. 20. Schlussbestimmungen Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gehen für deren Einsatzvertrag diesen AGB vor, ändern aber nicht das Vertragsverhältnis zu KapaMatch. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Stand und Vertragsversion: 2026-07-17.3