Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der KapaMatch-Software durch Unternehmer, die bei Registrierung und Nutzung in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit handeln. Eine Nutzung durch Verbraucher oder durch natürliche Personen, die erst die Voraussetzungen für eine künftig aufzunehmende unternehmerische Tätigkeit schaffen, ist nicht zulässig. Juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen die Plattform ebenfalls im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit nutzen. Betreiber und Vertragspartner des Software-Abonnements ist Mario Supper, nachfolgend „KapaMatch“.
Der Nutzer bestätigt bei Registrierung seine Unternehmereigenschaft und den geschäftlichen Zweck. Zwingende gesetzliche Rechte, die einer Person trotz einer unzutreffenden Bestätigung tatsächlich zustehen, werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
2. Leistungsumfang der Software
KapaMatch stellt Funktionen zur Veröffentlichung und Suche von betrieblichem Transport- und Kapazitätsbedarf, zur automatisierten Zuordnung geeigneter Einträge, für Benachrichtigungen sowie zum Austausch von Unternehmenskontaktdaten bereit.
KapaMatch übernimmt keine Transportaufträge, organisiert oder disponiert keine Transporte, verhandelt keine Einsatzbedingungen, gibt keine Erklärungen im Namen eines Nutzers ab und wird weder Frachtführer, Spediteur, Transportagent, Auftraggeber noch Auftragnehmer eines Transporteinsatzes.
Auf KapaMatch ausgeschriebene und von Auftragnehmern bereitgestellte Fahrzeuge und Baumaschinen umfassen stets einen geeigneten Fahrer beziehungsweise Maschinenführer. Die reine Vermietung oder Überlassung eines Lkw, sonstigen Fahrzeugs oder einer Baumaschine ohne Bedienpersonal ist nicht Gegenstand der Plattform.
Die Anzeige offener Ausschreibungen richtet sich insbesondere nach Plattformrolle, Zugangsstatus, den vom Nutzer gewählten Suchfiltern und dem Erstellungszeitpunkt. Benachrichtigungen werden anhand der vom Auftragnehmer festgelegten Region beziehungsweise des Suchradius sowie der Verfügbarkeit seines Zugangs ausgelöst. Eine bezahlte Bevorzugung einzelner Ausschreibungen findet derzeit nicht statt. Diese technische Zuordnung ist keine Empfehlung zur wirtschaftlichen, fachlichen oder rechtlichen Eignung eines Unternehmens.
KapaMatch räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software über die vorgesehenen Benutzeroberflächen ausschließlich für die eigenen betrieblichen Zwecke und im Umfang der gewählten Plattformrolle zu verwenden. Rechte an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und den von KapaMatch erstellten Inhalten verbleiben bei KapaMatch beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Unzulässig sind insbesondere das automatisierte massenhafte Auslesen von Daten, die Umgehung von Zugangs- oder Sicherheitsbeschränkungen, die Nutzung fremder Konten sowie die Weitergabe oder kommerzielle Verwertung von Plattformdaten außerhalb des vorgesehenen eigenen Geschäftszwecks. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität oder zur Untersuchung eines Computerprogramms, bleiben unberührt.
3. Verträge zwischen Nutzern
Die Kontaktfreigabe über KapaMatch führt nicht zum Abschluss eines Transport-, Fracht-, Miet-, Werk- oder Dienstleistungsvertrags mit KapaMatch. Die beteiligten Unternehmen müssen sämtliche Bedingungen eines möglichen Einsatzes unmittelbar miteinander prüfen, vereinbaren und bestätigen.
Ausschließlich die beteiligten Unternehmen sind für Berechtigungen, Fahrzeuge, Personal, Ladungssicherung, Durchführung, Dokumentation, Rechnungslegung, Steuern und Zahlung des Einsatzentgelts verantwortlich.
Die beteiligten Unternehmen müssen anhand der tatsächlichen Durchführung eigenverantwortlich prüfen, ob ein geplanter Einsatz als Werk-, Dienstleistungs-, Transport- oder Arbeitskräfteüberlassungsverhältnis einzuordnen ist. Insbesondere Weisungsbefugnisse, organisatorische Eingliederung, verwendete Arbeitsmittel und die Verantwortung für den Arbeitserfolg sind unmittelbar zwischen ihnen rechtskonform zu gestalten. Die Bezeichnung eines Einsatzes auf KapaMatch ersetzt diese Prüfung nicht und KapaMatch übernimmt keine arbeitsrechtliche Einordnung.
Der in einer Ausschreibung angegebene Nettostundenpreis ist das verbindliche Preisangebot des Auftraggebers für den beschriebenen Einsatz. Eine bereits zwischen denselben Unternehmen bestehende Preisliste gilt für diesen Einsatz nur dann vorrangig oder abweichend, wenn beide Unternehmen dies ausdrücklich vereinbaren. Der konkrete Einsatzvertrag entsteht erst, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer nach der Kontaktfreigabe Preis, Umfang, Beginn und die weiteren Einsatzbedingungen unmittelbar miteinander bestätigen. KapaMatch entscheidet nicht über den Preis und gibt keine Preisempfehlung ab.
4. Registrierung und Firmenprüfung
Nutzer müssen vollständige und richtige Unternehmens- und Kontaktdaten angeben. Konten dürfen nicht weitergegeben werden. KapaMatch kann Nachweise über Identität, Gewerbeberechtigung, Vertretungsbefugnis oder Unternehmereigenschaft anfordern.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Besteht der Verdacht, dass ein Konto, ein Passwort oder eine hinterlegte E-Mail-Adresse von Unbefugten verwendet wird, muss der Nutzer KapaMatch unverzüglich informieren und die betroffenen Zugangsdaten ändern. Handlungen von unbefugten Dritten werden dem Nutzer nur zugerechnet, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und der Nutzer die unbefugte Verwendung zu vertreten hat.
Eine Prüfung oder Freischaltung durch KapaMatch ist keine Garantie für Bonität, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder das Fortbestehen behördlicher Berechtigungen.
Jedes Benutzerkonto mit Firmenprofil kann sowohl Aufträge veröffentlichen als auch fremde Aufträge suchen und übernehmen. Eine Rollenwahl oder nachträgliche Rollenaktivierung ist nicht erforderlich. Doppelte Firmenprofile oder weitere Konten für dasselbe Unternehmen sind dafür weder erforderlich noch vorgesehen. Die tatsächliche Unternehmenstätigkeit legt den verfügbaren Funktionsumfang nicht fest: Jedes Unternehmen kann unabhängig von seiner Branche in der Rolle als Auftraggeber kostenlos eigene Aufträge veröffentlichen. Das gilt insbesondere auch für Baufirmen, Frächter, Erdbauunternehmen, Deichgräber und Maschinenunternehmen.
Mit dem Absenden der Registrierung beantragt der Nutzer den Abschluss eines unentgeltlichen Plattform-Nutzungsvertrags auf Grundlage der dabei einbezogenen AGB-Version. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn KapaMatch das Firmenprofil freischaltet und die Freischaltung elektronisch bestätigt. KapaMatch darf einen Antrag aus sachlichen Gründen, insbesondere bei fehlenden Nachweisen, unzutreffenden Angaben oder einem erkennbaren Sicherheitsrisiko, ablehnen.
Vor dem Absenden kann der Nutzer seine Eingaben in den dafür vorgesehenen Formularfeldern prüfen und berichtigen. Vertragssprache ist Deutsch. KapaMatch speichert Zeitpunkt und Version der AGB-Akzeptanz. Die AGB können jederzeit über diese Seite aufgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden; die wesentlichen Vertragsinformationen werden zusätzlich elektronisch bestätigt.
Vertragsbezogene Mitteilungen werden an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder innerhalb der Plattform übermittelt. Der Nutzer muss seine Kontaktdaten aktuell halten und den Zugang zum angegebenen Postfach sicherstellen. Eine elektronische Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann; gesetzliche Form- und Zugangsvorschriften bleiben unberührt.
5. Kostenlose Plattformfunktionen
Für das Erstellen und Verwalten eigener Aufträge sowie das Empfangen und Verwalten von Kontaktanfragen und Buchungen zu diesen eigenen Aufträgen fällt dauerhaft kein Plattformentgelt an (kostenloser Auftraggeber-Zugang). Diese Funktionen stehen jedem verifizierten, nicht gesperrten Firmenprofil unabhängig davon offen, ob dasselbe Unternehmen zusätzlich fremde Aufträge als Auftragnehmer bucht oder ein Abonnement beendet.
Die Kostenfreiheit richtet sich ausschließlich nach der im konkreten Vorgang ausgeübten Funktion und nicht nach Branche, Gewerbeart oder Unternehmensbezeichnung. Eine Baufirma zahlt daher für das Inserieren, Ausschreiben und Verwalten eigener Aufträge als Auftraggeber kein Plattformentgelt. Bucht dieselbe Baufirma einen fremden Auftrag verbindlich, handelt sie in diesem Vorgang als Auftragnehmer und benötigt nach dem Ende der kostenlosen Einführungsphase gemäß Abschnitt 7 ein kostenpflichtiges Abonnement. Dasselbe gilt für alle anderen Unternehmen.
Werbliche Kurzformulierungen, wonach Auftraggeber oder Baufirmen KapaMatch kostenlos nutzen, beziehen sich ausschließlich auf die kostenlosen Auftraggeber-Funktionen. Sie begründen keine allgemeine Entgeltbefreiung für eine Branche oder Unternehmensart.
Die Suche nach fremden Aufträgen, Suchabos und Benachrichtigungen bleiben kostenlos. Nach dem Ende der Einführungsphase sehen Unternehmen ohne aktiven Zugang dabei nur eine reduzierte Vorschau mit Maschinen- oder Fahrzeugkategorie, ungefährer Region und grobem Einsatzzeitraum. Vollständige Auftragsdetails, Kontaktaufnahme und verbindliche Buchung erfordern dann einen aktiven Zugang.
Neue optionale Zusatzleistungen können künftig entgeltlich angeboten werden. Eine Zahlungspflicht entsteht dafür nur durch eine gesonderte ausdrückliche Bestellung nach Anzeige des Preises; Schweigen oder die weitere Nutzung bestehender kostenloser Funktionen gilt nicht als Bestellung. Für die verbindliche Buchung eines fremden Auftrags gelten die Entgeltregelungen in Abschnitt 6.
Verifizierte, nicht gesperrte Firmen können eigene Aufträge verwalten und veröffentlichte Aufträge anderer Unternehmen suchen. Die verbindliche Buchung eines fremden Auftrags ist nur mit dem in Abschnitt 6 beschriebenen gültigen Zugang möglich. Diese Zugriffsbeschränkung gilt auch bei einem direkten Aufruf einer Buchungsseite oder eines gespeicherten Buchungslinks.
6. Auftragnehmer-Abonnement für verbindliche Auftragsbuchungen
Auftragnehmer bezahlen für die Möglichkeit, fremde Aufträge verbindlich zu buchen, ein monatliches Softwareentgelt von 39,00 Euro netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer (7,80 Euro), insgesamt daher 46,80 Euro brutto. Soweit aufgrund zwingender steuerrechtlicher Vorschriften eine andere Behandlung anzuwenden ist, wird diese auf der Rechnung ausgewiesen. Das Entgelt ist unabhängig davon, ob ein Kontakt oder ein Geschäft zustande kommt und unabhängig von Anzahl und Wert möglicher Einsätze.
Auftragssuche, Suchabos, Benachrichtigungen und die reduzierte Vorschau bleiben unabhängig vom Abo verfügbar. Für vollständige Auftragsdetails, Kontaktaufnahme und verbindliche Buchungen ist nach der Einführungsphase ein aktiver Zugang erforderlich. Dabei fallen zusätzlich keine Provision und keine Gebühr pro Kontakt oder Auftrag an.
Während der Einführungsphase gemäß Abschnitt 7 gilt der kostenlose Einführungszugang als gültiger Buchungszugang; danach ist für eine verbindliche Buchung ein aktives kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Wird das Abonnement beendet oder endet der Zugang aus einem anderen Grund, bleiben die kostenlosen Funktionen verfügbar, während neue verbindliche Buchungen bis zu einer erneuten Aktivierung des Zugangs gesperrt sind.
Eine Änderung des vereinbarten Abonnementpreises gilt nicht rückwirkend und wird für ein bestehendes Abonnement nicht allein durch Schweigen wirksam. Ein neuer Preis für künftige Abrechnungszeiträume bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ohne Zustimmung wird das bestehende Abonnement entweder zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt oder von KapaMatch ordentlich nach Punkt 16 beendet.
7. Kostenlose Einführungsphase
Auftragnehmer können verbindliche Buchungen bis einschließlich 31. Jänner 2027 kostenlos nutzen. Ohne ausdrücklichen Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements entsteht danach keine Zahlungspflicht. Nach dem Ende der Einführungsphase können Auftragnehmer ohne aktives Abo keine neuen fremden Aufträge verbindlich buchen. Das Veröffentlichen und Verwalten eigener Aufträge in der Rolle als Auftraggeber sowie die Auftragssuche, Suchabos und Benachrichtigungen bleiben weiterhin kostenlos. Ohne aktiven Zugang zeigt die Suche ab diesem Zeitpunkt nur Kategorie, ungefähre Region und groben Einsatzzeitraum; vollständige Details, Kontaktaufnahme und Buchung bleiben gesperrt.
Vor dem 1. Februar 2027 wird kein kostenpflichtiger Live-Checkout angeboten. Bestehende Nutzer werden weder automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übernommen noch allein wegen des Zeitablaufs belastet. Ab dem 1. Februar 2027 kann ausschließlich der verifizierte Firmeninhaber das Abonnement selbst ausdrücklich über den angebotenen Checkout abschließen. Der Stichtag allein aktiviert weder ein Abonnement noch eine Zahlungspflicht.
8. Abrechnung und Kündigung
Der verifizierte Firmeninhaber gibt frühestens ab dem 1. Februar 2027 mit dem ausdrücklich bestätigten Abschluss des Zahlungsvorgangs ein Angebot auf Abschluss des kostenpflichtigen Software-Abonnements ab. Der Abonnementvertrag kommt erst zustande, wenn der vollständige erste Monatsbetrag erfolgreich eingegangen ist, der kostenpflichtige Zugang aktiviert und dies dem Nutzer elektronisch bestätigt wurde. Ohne vollständigen Zahlungseingang wird kein kostenpflichtiger Zugang aktiviert oder verlängert.
Das Abonnement wird über den jeweils angebotenen Zahlungsdienst in vollen monatlichen Abrechnungszeiträumen im Voraus abgerechnet. Der erste kostenpflichtige Abrechnungszeitraum beginnt mit dem ausdrücklich veranlassten und vollständig bezahlten Start des Abonnements. Die weiteren Abrechnungszeiträume beginnen grundsätzlich am gleichen Kalendertag des Folgemonats. Es wird kein erster Teilmonat zeitanteilig berechnet. Der bei Abschluss angezeigte Gesamtpreis enthält die jeweils anwendbaren Steuern. Rechnungs- und Zahlungsinformationen können, soweit Stripe als Zahlungsdienst eingesetzt wird, über das Stripe-Kundenportal verwaltet werden.
Das Abo kann jederzeit ohne Einhaltung einer zusätzlichen Kündigungsfrist zum Ende des bereits bezahlten monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Beginnt der kostenpflichtige Zeitraum beispielsweise am 15. März, ist der Zugang bis einschließlich 14. April bezahlt. Geht die Kündigung am 2. April ein, endet das Abo nach dem 14. April und am 15. April erfolgt keine weitere Verlängerung oder Abbuchung.
Eine Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode ohne anteilige Abrechnung vorgemerkt. Solange Stripe dafür eine entsprechende Portalaktion anbietet, kann der Firmeninhaber die Vormerkung dort vor dem Periodenende aufheben. Nach bereits beendetem Abo ist für eine Reaktivierung ein neuer ausdrücklicher Checkout einschließlich Zustimmung zur dann aktuellen AGB-Version erforderlich. Eine automatische Reaktivierung findet nicht statt.
Für den bei Wirksamwerden der Kündigung bereits laufenden und bezahlten Abrechnungszeitraum erfolgt keine zeitanteilige Rückerstattung oder Gutschrift. Zwingende gesetzliche Ansprüche und berechtigte Rückerstattungen wegen einer von KapaMatch zu vertretenden Leistungsstörung bleiben unberührt. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen wird kein neuer kostenpflichtiger Abrechnungszeitraum freigeschaltet. KapaMatch kann eine kurze Nachfrist zur Vervollständigung der Zahlung gewähren; ohne vollständigen Zahlungseingang endet der kostenpflichtige Zugang mit Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums.
9. Veröffentlichte Inhalte
Nutzer dürfen nur rechtmäßige, sachlich richtige und ausreichend konkrete Inhalte veröffentlichen. Nicht zulässig sind irreführende Angaben, rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Werbung ohne Sachbezug sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen.
Nutzer räumen KapaMatch für die Dauer der Veröffentlichung die erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, um ihre Inhalte innerhalb der Software zu speichern, darzustellen und technisch zu verarbeiten.
Die eingeräumten Nutzungsrechte enden, sobald der betreffende Inhalt gelöscht oder das Konto beendet wird. Ausgenommen sind nur vorübergehende Sicherungskopien und eine weitere Speicherung, soweit sie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese AGB können über die Funktion „Inhalt melden“ gemeldet werden. Die Meldung soll den betroffenen Inhalt eindeutig bezeichnen und nachvollziehbar begründen. KapaMatch bestätigt den Eingang, prüft die Meldung und informiert die meldende Person sowie den betroffenen Nutzer über die begründete Entscheidung, soweit dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Inhalte können während der Prüfung eingeschränkt und bei einem festgestellten Verstoß entfernt oder dauerhaft gesperrt werden.
Entscheidungen über gemeldete Inhalte werden zeitnah, sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig getroffen. KapaMatch verwendet derzeit keine ausschließlich automatisierte Entscheidung zur endgültigen Entfernung eines gemeldeten Inhalts. Technische Prüfungen und automatische Regeln können Inhalte kennzeichnen oder vorläufige Beschränkungen auslösen; die abschließende Prüfung erfolgt durch eine Person. Die Begründung nennt insbesondere die Maßnahme, die maßgeblichen Tatsachen, die einschlägige Rechts- oder AGB-Grundlage und verfügbare Rechtsbehelfe, soweit eine Mitteilung rechtlich zulässig ist.
Meldende Personen und betroffene Nutzer können eine begründete Überprüfung über das Kontaktformular verlangen. KapaMatch führt keine allgemeine Überwachung sämtlicher Nutzerinhalte durch, wird aber bei hinreichend konkreten Meldungen und sonstiger tatsächlicher Kenntnis im gesetzlich erforderlichen Umfang tätig.
10. Pflichten der Unternehmen
Auftraggeber müssen ihren Bedarf, Preis, Zeitraum, Zahlungsbedingungen und technischen Anforderungen richtig beschreiben. Auftragnehmer müssen vor einer Kontaktanfrage eigenverantwortlich prüfen, ob geeignete Kapazität und alle erforderlichen Berechtigungen vorhanden sind.
In der vor einer Kontaktfreigabe sichtbaren Regionsangabe dürfen nur Ort, Bezirk oder ein grober Stadtteil, jedoch keine Straßenbezeichnung, Hausnummer oder vollständige Baustellenadresse angegeben werden. Die genaue Baustellenadresse ist ausschließlich im dafür vorgesehenen vertraulichen Feld zu erfassen.
Startet ein Auftragnehmer eine Kontaktanfrage, wird der Bedarf für zehn Minuten exklusiv reserviert. Die Reservierung endet mit der bestätigten Kontaktfreigabe, mit einer freiwilligen Freigabe oder automatisch nach Ablauf dieser Frist. Erst mit der bestätigten Kontaktfreigabe werden die genauen Baustellen- und Kontaktdaten sichtbar. Die Reservierung und Kontaktfreigabe begründen für sich allein keinen Transportvertrag.
Reservierungen dürfen nur bei ernsthaftem Interesse und tatsächlich verfügbarer Kapazität gestartet werden. Eine nicht mehr benötigte Reservierung ist unverzüglich über die dafür vorgesehene Funktion freizugeben. Wiederholt ohne Kontaktfreigabe abgelaufene Reservierungen können innerhalb von 30 Tagen abgestufte Hinweise und Verwarnungen auslösen; beim vierten Verfall kann das Auftragnehmerkonto automatisch vorläufig gesperrt werden. Eine freiwillige rechtzeitige Freigabe zählt dabei nicht als Verstoß. Der betroffene Nutzer wird über Grund und Dauer informiert und kann eine menschliche Überprüfung verlangen.
Beide Seiten müssen vor einem Einsatz insbesondere Identität, Vertretungsbefugnis, Gewerbeberechtigung, Versicherung, Fahrzeugdaten und Bonität ihres möglichen Vertragspartners selbst prüfen.
Nicht öffentlich zugängliche Geschäfts-, Kontakt-, Einsatz- und Baustellendaten, die ein Unternehmen im Zuge einer Kontaktfreigabe erhält und die erkennbar vertraulich sind, dürfen nur zur Prüfung, Anbahnung und Durchführung des konkreten Einsatzes verwendet werden. Sie dürfen ohne Zustimmung des betroffenen Unternehmens nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen sind Offenlegungen gegenüber beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern, notwendigen Erfüllungsgehilfen oder Behörden sowie Offenlegungen aufgrund zwingender gesetzlicher Pflichten.
11. Bewertungen, Beschwerden und Sperren
Bewertungen müssen auf einer eigenen tatsächlichen Erfahrung beruhen, sachlich formuliert sein und dürfen keine unzulässigen personenbezogenen Daten enthalten. KapaMatch kann Inhalte prüfen, vorläufig ausblenden oder entfernen.
Bei falschen Angaben, Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Zahlungsverzug oder erheblichen Verstößen kann KapaMatch Konten verwarnen, Funktionen einschränken oder Konten vorübergehend oder dauerhaft sperren. Maßnahmen werden nach Schwere, Häufigkeit und den Auswirkungen des Verstoßes verhältnismäßig gewählt. Vor einer dauerhaften Sperre erhält der Nutzer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, außer eine sofortige Maßnahme ist wegen gesetzlicher Pflichten, akuter Sicherheitsrisiken oder zur Verhinderung weiterer erheblicher Schäden erforderlich.
KapaMatch teilt eine Einschränkung oder Sperre elektronisch mit und begründet sie, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Der Nutzer kann über das Kontaktformular kostenlos eine Überprüfung durch eine Person verlangen. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
12. Verfügbarkeit, Leistungsstörungen und Änderungen
KapaMatch bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Erreichbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Umstände außerhalb des Einflussbereichs können zu Unterbrechungen führen.
Soweit und solange eine Leistung durch ein von keiner Partei beherrschbares und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis vorübergehend unmöglich oder wesentlich erschwert wird, ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten. Dazu können insbesondere großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Cyberangriffe zählen. Die betroffene Partei informiert die andere Seite nach Möglichkeit unverzüglich und begrenzt Dauer und Auswirkungen. Gesetzliche Rechte auf Entgeltminderung oder Vertragsbeendigung bei länger andauernder Leistungsstörung bleiben unberührt.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Nutzer müssen erhebliche Störungen unverzüglich und nachvollziehbar melden und KapaMatch eine angemessene Gelegenheit zur Behebung geben. Gesetzliche Ansprüche wegen von KapaMatch zu vertretender Mängel oder Leistungsstörungen, insbesondere auf Behebung, angemessene Entgeltminderung oder Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.
Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, sofern der wesentliche Vertragszweck des gebuchten Softwarezugangs erhalten bleibt. Über wesentliche nachteilige Änderungen wird der Nutzer grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus elektronisch informiert, soweit nicht rechtliche, sicherheitsbezogene oder technisch zwingende Gründe eine kurzfristigere Änderung verlangen. Eine Änderung der vereinbarten Hauptleistung oder des Preises bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
13. Gewährleistung und Mängelanzeige
Für entgeltliche Leistungen von KapaMatch gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit rechtlich zulässig, erhält KapaMatch bei einem von KapaMatch zu vertretenden Softwaremangel zunächst Gelegenheit, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Schlägt die Behebung fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, stehen dem Nutzer die gesetzlichen Rechtsbehelfe zu. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Nutzer sollen reproduzierbare Mängel unverzüglich und möglichst genau über das Kontaktformular melden und KapaMatch eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Behebung geben. Soweit die unternehmensrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 UGB im Einzelfall anwendbar ist, bleibt sie unberührt. Diese Regelung verkürzt keine zwingenden gesetzlichen Fristen.
KapaMatch leistet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Nutzerangaben und schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder den Abschluss eines Vertrags zwischen Nutzern. Die gesetzlichen Pflichten von KapaMatch für die eigene Software und die eigenen Plattformleistungen bleiben davon unberührt.
14. Haftung
KapaMatch haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
KapaMatch haftet insbesondere nicht für Abschluss, Inhalt, Durchführung, Zahlung oder Störung eines unmittelbar zwischen Nutzern vereinbarten Einsatzes und nicht für die Richtigkeit von Nutzerangaben, soweit KapaMatch kein eigenes Verschulden trifft.
Die vorstehenden Regelungen begründen keinen Haftungsausschluss für eigene gesetzliche Prüf-, Sorgfalts- oder Reaktionspflichten von KapaMatch. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben in jedem Fall unberührt.
15. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit Zahlungen über Stripe abgewickelt werden, werden die dafür erforderlichen Zahlungsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung durch Stripe verarbeitet.
16. Laufzeit des Kontos
Nutzer können die Löschung ihres Kontos verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder offenen Vorgänge entgegenstehen. Die Beendigung des Benutzerkontos ersetzt nicht die gesonderte Kündigung eines laufenden Abonnements. Soweit das Abonnement über Stripe verwaltet wird, ist dafür auch die dort vorgesehene Kündigungsfunktion zu verwenden.
Der unentgeltliche Plattform-Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. Ein kostenpflichtiges Monatsabonnement kann der Nutzer nach Punkt 8 kündigen. KapaMatch kann es mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Das Recht beider Parteien zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits bezahlte Entgelte werden anteilig erstattet, wenn KapaMatch den Zugang ohne vom Nutzer zu vertretenden wichtigen Grund vor Ablauf des bezahlten Zeitraums beendet.
17. Änderungen dieser AGB
KapaMatch kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder des technischen Leistungsumfangs. Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern in klarer Form grundsätzlich mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden elektronisch mitgeteilt. Die Mitteilung beschreibt Anlass, Inhalt und geplanten Zeitpunkt der Änderung. Änderungen gelten nicht rückwirkend.
Änderungen der vereinbarten Hauptleistung, des Preises oder andere für den Nutzer wesentlich nachteilige Änderungen werden nicht durch bloßes Schweigen Vertragsbestandteil, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kostenfrei kündigen; KapaMatch kann den Vertrag nach Punkt 16 zu den bisherigen Bedingungen beenden. Gesetzlich erforderliche kurzfristige Änderungen bleiben zulässig, wobei KapaMatch über Grund und Zeitpunkt informiert.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Soweit beide Parteien bei Vertragsabschluss Unternehmer sind, gesetzlich keine ausschließliche Zuständigkeit entgegensteht und eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird für Streitigkeiten aus dem Softwarevertrag die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Stand und Vertragsversion: 2026-08-12.1