Häufige Fragen
Das Wichtigste zum KapaMatch-Softwareabo und zur direkten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen.
Aktiviert der Auftraggeber diese freiwillige Option, bietet er folgende Fahrtvergütung an. Die Unternehmen müssen sie im konkreten Einsatzvertrag miteinander vereinbaren: Es wird nur die tatsächlich erforderliche und durchgeführte Fahrzeit für An- und Rückfahrt vergütet – jeweils höchstens bis zur ausgewählten einfachen Fahrzeit. Die Grenze ist keine Pauschale und kein Mindestbetrag. Bei einer Grenze von acht Stunden und einer tatsächlichen Anfahrt von einer Stunde ist daher höchstens diese eine Stunde sowie die tatsächlich durchgeführte Rückfahrt umfasst.
Grundsätzlich gelten der bei KapaMatch hinterlegte Unternehmensstandort des Auftragnehmers, der vereinbarte Einsatzort und der ausgeschriebene Nettostundensatz. Andere Abfahrtsorte oder Preise sowie Übernachtung, Unterkunft, Maut, Fähren, Wartezeiten, Pausen, Ruhezeiten, Umwege und Fahrten zu einem Folgeauftrag müssen die Unternehmen ausdrücklich gesondert vereinbaren. Ist die Option nicht aktiviert, entsteht aus der Ausschreibung kein Anspruch; eine spätere Sondervereinbarung bleibt möglich.
Eine Auswahl bis acht Stunden sagt nichts über die gesetzliche oder tatsächliche Durchführbarkeit aus. Gesetzliche Lenk-, Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten gehen immer vor. KapaMatch berechnet oder bestätigt keine Route oder Fahrzeit und prüft keine GPS-, Tachografen- oder Fahrtenbuchdaten. Die Unternehmen prüfen Zulässigkeit, Plausibilität und Nachweise selbst.
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Diese Antworten erläutern die Plattformfunktionen. Die ausführlichen Vertragsbedingungen findest du in den AGB. Eine neue Veröffentlichung ändert bestehende Verträge nicht allein.